Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mowis GmbH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MOWIS GmbH, im folgenden kurz MOWIS genannt, gelten für sämtliche Vereinbarungen und Leistungen zwischen der MOWIS und deren Kunden bzw. sonstigen Leistungsabnehmern. Leistungen der MOWIS werden ausschließlich zu diesen Bedingungen erbracht. Entgegenstehende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden oder Leistungsbeziehers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Bestimmungen in Einzelverträgen oder in Angeboten der MOWIS haben nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

2. Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Einschränkungen:
Die Angebote der MOWIS sind freibleibend und ohne Bindungswirkung. Änderungen von Steuern, Abgaben und Gebühren, auf die von der MOWIS erbrachten Leistungen können von dieser dem Kunden bzw. Leistungsbezieher jederzeit ab Geltung der Änderung in Rechnung gestellt werden.
Der MOWIS steht es frei, zur Erbringung und Übermittlung der Leistungen aufgrund des technischen Fortschritts oder wissenschaftlicher Erkenntnisse neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten. Überdies behält sich die MOWIS das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der MOWIS für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt auch im Falle von Gesetzesänderungen oder -ergänzungen. Über etwaige Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
Sofern bei periodisch wiederkehrenden Leistungen (Abonnements) keine einzelvertragliche Vereinbarung besteht, gilt eine Vertragsdauer von zwölf Monaten ab der ersten Leistung als vereinbart. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nicht drei Monate vor Vertragsablauf eine schriftliche Kündigung erfolgt.
Werden kostenlose Dienste und Leistungen zur Verfügung gestellt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Eine Einstellung hat keinerlei Auswirkung auf gleichzeitig entgeltlich bezogene Dienste und Leistungen, insbesondere ergibt sich daraus kein Recht auf Minderung, Wandlung oder Erstattung der entgeltlichen Leistung.

3. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Abtretung:
Die von MOWIS gelegten Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 10 % p. a. in Rechnung gestellt. Für den Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde bzw. Leistungsbezieher, die der MOWIS zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen, entstehenden Mahn- und Inkassospesen, zu ersetzen. Im Falle der Betreibung durch Inkassoinstitute verpflichtet er sich zum Ersatz der Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes, wie sie sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. Im Fall der eigenen Betreibung durch die MOWIS, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,- zu leisten.
Die Information oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MOWIS. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der MOWIS ist ausgeschlossen. Der Kunde bzw. Leistungsempfänger ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Forderungen gegen die MOWIS dürfen außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der MOWIS nicht abgetreten werden.

4. Urheberrecht / Nutzungsrecht / Stammdaten / Inhaltsdaten / Werbung:
Das gesetzliche Recht am geistigen Eigentum, insbesondere das Urheberrecht der MOWIS an ihren Arbeiten ist unverzichtbar. Das Logo der MOWIS ist eine eingetragene europäische Marke. Der Kunde bzw. Leistungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der MOWIS nur für den jeweils vereinbarten Leistungszweck Verwendung finden. Eine über das vertraglich festgelegte Ausmaß hinausgehende Werknutzung, insbesondere kommerzielle Nutzung oder die Weitergabe von Daten, Prognosen und grafischen Elementen an Dritte, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der MOWIS gestattet.
Die Inhalte der gesamten Webseite sind geistiges Eigentum der MOWIS und somit urheberrechtlich geschützt. Die Webseite dient lediglich der Information und ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Jede weitergehende Verwendung wie Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung oder Reproduktion der Inhalte, insbesondere die kommerzielle Nutzung und Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der MOWIS. Die Entfernung oder Abänderung des Copyright-Vermerkes ist nicht gestattet. Das Framing oder Inline-Linking ist für sämtliche Inhalte der gesamten Webseite verboten. Für die Setzung eines externen Links auf eine Seite der Webseite ist die vorherige schriftliche Zustimmung von MOWIS einzuholen und darf nur unter Bekanntgabe der URL der MOWIS verwendet werden. Die Benutzung des Logos der MOWIS als Link bedarf der schriftlichen Genehmigung. Die urheberrechtlich geschützten Leistungen der MOWIS dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung geändert werden. Nachahmungen welcher Art auch immer sind unzulässig. Die Verletzung des Urheberrechts der MOWIS zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei volle Genugtuung zu leisten ist.

5. Stamm-Vermittlungs- und Inhaltsdaten / Referenzen / Werbung an Kunden:
MOWIS wird auf Grundlage des Telekommunikations-gesetzes und des Datenschutzgesetzes personenbezogene Stammdaten des Kunden speichern und verarbeiten. Personenbezogene Stammdaten sind insbesondere: Akademischer Grad, Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Beruf, Firma und Firmenbuchnummer, e-mail-Adresse, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung. Diese Daten werden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gesperrt, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, betriebsinterne Statistiken/Planung und Vermarktung oder Durchsetzung offener Forderungen nötig ist. Vermittlungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche andere Logfiles wird MOWIS soweit für die Entgeltverrechnung notwendig speichern. Inhaltsdaten, wie auch Vermittlungsdaten, werden nur gespeichert, soweit dies zur Erbringung des konkreten Dienste erforderlich oder sinnvoll ist, oder soweit dies von den dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung angeordnet wurden, oder zum Schutz von belästigten Netzteilnehmern im Telekommunikationsgesetz vorgesehen ist. MOWIS ist berechtigt, Access-Statistiken zu führen.
MOWIS ist berechtigt, den Namen bzw. die Firma des Kunden mittels Referenzliste zu veröffentlichen. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Kunde stimmt jederzeit widerruflich der Zusendung elektronischer Post als Massensendung oder zu Werbezwecken (e-mail-Werbung, e-mail Newsletter udgl.) durch MOWIS zu. Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner e-mail-Adresse bleiben ausschließlich bei MOWIS.

6. Rechte an Softwareentwicklungen für Kunden und Auftragnehmer:
An sämtlichen Softwarekomponenten die MOWIS im Zuge eines Vertrages oder einer Vereinbarung einem Kunden zur Nutzung zur Verfügung stellt, erhält der Kunde nur ein Nutzungsrecht, das im Vertrag genau definiert wird. An allen Softwarekomponenten, betreffenden Unterlagen und Datenträgern, gleich welcher Art, hat ausschließlich MOWIS das weltweite Eigentum- und Werknutzungsrecht.
MOWIS hat das ausschließliche Recht, die nötigen Vervielfältigungen (etwa zu Sicherungs- und Schulungszwecken) vorzunehmen. Bei der Durchführung von Softwareaufträgen für MOWIS, wird der Auftragnehmer die in Erfüllung dieses Vertrages geschaffenen Arbeitsergebnisse weder ganz noch teilweise kopieren.
Jeder Kunde und Auftragnehmer der MOWIS wird durch angemessene Vorkehrungen und Weisungen an alle Personen, die Zugang zu Softwarekomponenten der MOWIS haben, die vertrauliche Behandlung dieser Teile sicherstellen. An allen Kopien, Auszügen, Verbesserungen und anderen Bearbeitungen der Softwarekomponenten oder dessen Teilen bleiben alle Rechte MOWIS vorbehalten. Kopien dürfen ohne Zustimmung von MOWIS nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird bei vertraglicher Zurverfügungstellung von Softwaretools der MOWIS, über Anzahl und Aufbewahrung aller Kopien Aufzeichnungen führen. Nur MOWIS hat das Recht, Kopien jeglicher Aufzeichnungen und Softwaretools anfertigen zu lassen. Für jede unbefugte Weitergabe von Softwarekomponenten bzw. Teilen davon, wenn diese vorsätzlich oder auch nur fahrlässig erfolgt, wird der Kunde oder der Auftragnehmer eine nicht dem richterlichen Mässigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von Euro 500.000 Euro an MOWIS entrichten. Wird MOWIS wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter aufgrund der Nutzung eines Teils der MOWIS Entwicklungen oder Leistungen in Anspruch genommen oder droht in Anspruch genommen zu werden, wird der Kunde oder der Auftragnehmer alle Kosten und Schadenersatzzahlungen ersetzen.

7. Nutzungsrechte an Daten und Applikationen
1. MOWIS überträgt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit, örtlich auf das Vertragsgebiet und sachlich auf den Vertragszweck beschränkte Recht zur Nutzung der erbrachten Leistungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine kostenpflichtige oder auch unentgeltliche Weitergabe oder Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte und Daten an Dritte, eine Veränderung, Bearbeitung und/oder Veröffentlichung, ganz oder in Teilen, ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich genehmigt oder in Auftragsbestätigungen festgehalten ist. Die übermittelten Daten, aber auch fertige Wetter-Applikationen dürfen daher in keinster Weise an Dritte weitergegeben oder bei Dritten eingesetzt werden.
2. Verletzt der Kunde die ihm übertragenen Nutzungsrechte, steht MOWIS ein Recht zur außerordentlichen, gegebenenfalls fristlosen Kündigung des Vertrages oder der Datenlieferung zu. Ferner ist MOWIS vereinbarungsgemäß berechtigt, hinsichtlich jedes einzelnen Falls der Verletzung einen pauschalierten Schadenersatzanspruch in Höhe von bis zu EUR 5.000,- geltend zu machen.
3. MOWIS behält sich auch bei Vorliegen von Urheberrechtsverletzungen, insbesondere nach dem UWG in der jeweils gültigen Fassung, die gerichtliche Geltendmachung wie auch die allfällige Anzeige an die sachlich und örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden vor.

8. Fixplatzierungen (Buchungstool):
MOWIS bietet auf den Onlineportalen „wetter.at“ und „wetter-deutschland.com“, sowie auf den mobilen Portalen und allen Apps dieser Wetterportale Fixplatzierungen an, die speziell für Unternehmen im jeweiligen Ort vorgesehen sind. Jedes Unternehmen hat dabei die Möglichkeit, Inhalt und Dauer der Fixplatzierungen selbst zu wählen – sowie die entsprechenden Teaser Bilder in einem online basierenden Buchungstool hochzuladen. Der Kunde garantiert ausdrücklich, über alle Rechte für hochgeladene Bilder zu verfügen – und hält die MOWIS GmbH bei eventuellen Rechtsansprüchen Dritter schad- und klaglos. Die Dauer des Buchungszeitraums beginnt an dem Tag, an dem der Werbeteaser live geschaltet wird – und endet am gleichen Tag – nach Ablauf der gebuchten Schaltdauer. Der Kunde erhält nach dem GoLive seines Werbeteasers eine Rechnung über den Gesamtbetrag seiner Buchung, die binnen 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig ist. Rabatte je nach Laufzeit sind bereits im Rechnungsbetrag enthalten. Sollte der Kunde die Rechnung binnen der Frist von 10 Tagen nicht bezahlen, ist Mowis berechtigt, ohne jegliche Vorwarnung, den Werbeteaser zu entfernen und den Aufwand in Höhe von 50,- EUR zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Der Kunde kann vor Ablauf der gebuchten Dauer die Mowis GmbH zwecks Verlängerung zu gleichen Konditionen kontaktieren – erfolgt dies nicht – wird der Werbeteaser automatisch nach Ablauf des gebuchten Zeitraums entfernt und kann somit von anderen Kunden gebucht werden.

9. Bedingungen Messnetzpartner:
Bei den Messstationen, die bei den Partnern installiert und aufgestellt werden, handelt es sich um eine unentgeltliche Beistellung zum angebotenen Werbepaket. Die Messstationen selbst verbleiben ausdrücklich im Eigentum der Mowis GmbH. Die monatliche Rate, einschließlich aller Nebengebühren, ist abzugsfrei jeweils am 1. eines jeden Monates im Voraus ausschließlich an die von uns angegebene Zahlstelle zu leisten. Erstmals ist die Monatsrate am 1. des auf die Errichtung der wetter.at-Messstation folgenden Kalendermonats fällig.
Zahlungen im Überweisungswege gelten am Tage der Gutschrift auf unserem Konto als geleistet. Die Aufrechnung von vermeintlichen Gegenforderungen ist unzulässig. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers unabhängig von etwaigen Widmungen auf Forderungen unserer Wahl anzurechnen. Solange wir von diesem Recht nicht Gebrauch machen, werden Zahlungen auf die älteste Forderung angerechnet, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen. Überdies sind sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Wir haben unbeschadet uns zustehender weitergehender Rechte das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Auftraggeber die ihn aufgrund dieses Vertrages treffenden Pflichten nicht erfüllt, insbesondere mit der Zahlung auch nur einer Rate mehr als vier Wochen in Verzug ist. Wir sind aber ebenso berechtigt, die zukünftig fällig werdenden Entgelte sofort fällig zu stellen. Für die Dauer des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, mit der Erbringung der Dienstleistung innezuhalten.
Die Messstationen sind unsererseits versichert – bei Eintreten eines Schadenfalles durch Diebstahl oder Vandalismus, ist seitens des Partners ein Selbstbehalt von EUR 70,- pro Schadensfall zu bezahlen. Bei allen anderen Schäden (z.B. Elementarschäden usw.) – ist kein Selbstbehalt seitens des Partners zu bezahlen.
Wartungsarbeiten, die durch Verschulden des Messnetzpartners notwendig werden (Änderungen Netzwerkstruktur, Fehlbedienung, Ausfall Stromversorgung, usw.) werden auf Kosten des Messnetzpartners durchgeführt. Hierzu wird der aktuell geltende KM-Satz von 0,42€ pro KM + 45€ pro Arbeitsstunde verrechnet.
Der Auftraggeber ist über die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF informiert. Der Auftraggeber erteilt in diesem Zusammenhang seine Einwilligung zu Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Rechnungslegungen, Kontaktaufnahme hinsichtlich des Messnetzes udgl.. Diese Zustimmung erstreckt sich insbesondere auch auf die Übermittlung bzw. die Überlassung oder Offenbarung an konzernverbundene Unternehmen oder solche, die als Dienstleister im Auftrag der MOWIS GmbH diese Daten verarbeiten, verwalten und auswerten. Diese Zustimmung erstreckt sich auf die gesamte derzeitige und oder zukünftige Geschäftsverbindung und bezieht sich auf sämtliche bestehende und in Zukunft auch abzuschließende Verträge. Die Einwilligung gilt bis zum Einlangen eines schriftlichen Widerrufs gerichtet an MOWIS GmbH. Die Daten werden jedoch nicht an Dritte Unternehmen weitergleitet.
MOWIS steht es frei, einen Vertragsabschluss abzulehnen, insbesondere bei Zweifel an der Identität, Rechtsfähigkeit, Rechtspersönlichkeit oder Bonität des Kunden, sowie bei bereits bestehenden Verträgen Änderungen an der Webseite wetter.at vorzunehmen, die auch eine Änderung der Werbeplatzierungen zur Folge haben (z.B. Aufteilung von Regionen und Städten, Neugliederung der Navigation, usw.).
Die in diesem Punkt dargestellten „Bedingungen Messnetzpartner“ gehen den übrigen Regelungen der AGB, welche jedoch ebenso anzuwenden sind, vor.
Die Haftung von MOWIS ist dem Grunde nach in jedem Fall nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und besteht nur dann, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Im übrigen wird auf Punkt 8 dieser AGB verwiesen, welcher sinngemäß zur Anwendung gelangt.

10. Haftung / Schadenersatzanspruch:
Alle Informationen der MOWIS – darunter fallen alle meteorologischen Daten, Prognosen, Gutachten, Warndienste jeglicher Art, die auf der Homepage, in Medien, bei Direktlieferung an Kunden, über Internet oder drahtlose bzw. mobile Dienste (z.B. SMS, MMS, WAP usw.) in grafischer oder textlicher Aufbereitung dargestellt oder geliefert werden, werden auf höchstem wissenschaftlichem und technischem Standard erstellt. MOWIS und deren Vertragspartner stellen fest, dass die Verarbeitung und Interpretation von meteorologischer Information der persönlichen Fertigkeit und Beurteilung unterliegt und nicht mit absoluter Präzision und Genauigkeit durchgeführt werden kann. MOWIS wird bei der Verarbeitung und Interpretation höchstmögliche Sorgfalt und Kenntnis walten lassen, übernimmt allerdings in den Dienstleistungen keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten in den Wettervorschauen – auch wenn diese automatisiert berechnet wurden. Für allfällige Schäden, die sich aus der Verwendung der Inhalte dieser Informationen ergeben, wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.
Die MOWIS übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von Webseiten, die mittels Link auf MOWIS verweisen, oder die MOWIS Inhalte darstellt. Die MOWIS übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten. Eine Haftung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige Probleme im Zusammenhang mit der Datenübermittlung von Daten sowie deren Folgen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht durch die MOWIS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Die MOWIS verpflichtet sich zur Leistungserbringung gemäß dem Stand der Wissenschaft und Technik. Regressforderungen aus dem Titel der Produkthaftung von Vertragspartnern oder Dritten innerhalb der Absatzkette sind ausgeschlossen, sofern nicht der Regressberechtigte nachweist, dass der Fehler in der Sphäre der MOWIS verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Ein Schadenersatzanspruch ist bei sonstigem Ausschluss binnen 30 Tagen, nachdem der Anspruchsberechtigte vom Schaden Kenntnis erlangt haben, schriftlich bei der MOWIS geltend zu machen. Als Gewährleistungsfristen gelten jene das ABGB, wobei als Übergabe Zeitpunkt im Zweifel der elektronische Zugang bzw. die Verarbeitung der von der MOWIS gelieferten Leistung gilt.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der MOWIS die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragsnehmern der MOWIS oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragsnehmern eintreten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, hat die MOWIS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die MOWIS zum Aufschub der Leistung um die Dauer der Behinderung. Die MOWIS haftet für Verzug und Unmöglichkeit der Leistung nur, soweit diese durch sie zu vertreten sind, sowie für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, nicht erzielbaren Gewinnen oder Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden bzw. Leistungsbezieher ist im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten. Eine allfällige Schadenersatzpflicht für grob fahrlässiges Handeln wird einvernehmlich mit einem Maximalbetrag von EURO 1.000 der Höhe nach begrenzt.

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus einem Vertrags- oder Leistungsverhältnis ist der Sitz der MOWIS in 4860 Lenzing, Max-Winterstrasse 28.
Für eventuell entstehende Streitigkeiten einschließlich eines Rechtstreites über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses ist ausschließlich das am Firmensitz der MOWIS örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig.
Auf diese Vereinbarung sowie die darauf gründenden Rechtsgeschäfte und Leistungen findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und allfälliger Verweisungsnormen des Österreichischen Internationalen Privatrechts auf andere Rechtsordnungen Anwendung.
Für die Rechtsbeziehung zu Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Die Leistungen der MOWIS erfolgen Verbrauchern gegenüber innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss. Ein Rücktrittsrecht für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz steht daher nicht zu.

12. Sonstiges:
Sollten einzelne Teile eines Vertrages oder dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt und sind diese so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien gelten als nicht getroffen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Diese Bedingungen sind rechtsverbindlich.